5. Im § 153 Abs. 3 entfällt die Wortfolge „nach den Bestimmungen des Dentistengesetzes, BGBl. Nr. 90/1949, auch durch“ und es werden das Wort
„Vertragsärzte“ durch die Wortfolge
„Vertragszahnärzte/Vertragszahnärztinnen“, das Wort
„Wahlärzte“ durch die Wortfolge
„Wahlzahnärzte/Wahlzahnärztinnen“, die Wortfolge
„Vertragsdentisten, Wahldentisten“ durch die Wortfolge
„Vertragsdentisten/Vertragsdentistinnen, Wahldentisten/Wahldentistinnen“ sowie die Wortfolge
„Vertragsfachärzten und Vertragsdentisten“ durch die Wortfolge
„Vertragszahnärzten/Vertragszahnärztinnen und Vertragsdentisten/Vertragsdentistinnen“ ersetzt.