28. a) Im § 292 Abs. 4 lit. a ist nach dem Ausdruck „Wohnbeihilfen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968, BGBl. Nr. 280/1967,“ der Ausdruck „bzw. nach dem Wohnungsverbesserungsgesetz, BGBl. Nr. 426/1969,“ einzufügen.