24. a) Im § 307d Abs. 2 wird der Strichpunkt am Ende der Z 4 durch einen Punkt ersetzt. Die Z 5 wird aufgehoben.
b) Im § 307d Abs. 3 entfallen die Worte „und die Reisekosten für diese Zwecke übernehmen“.
c) Dem § 307d Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:
„§ 155 Abs. 3 gilt entsprechend.“