1. | für die im § 479a Abs. 1 Z 1 angeführten Versicherten ein Beitragssatz von 5,5 vH, wovon 3,15 vH auf die Versicherten und 2,35 vH auf die Wiener Stadtwerke–Verkehrsbetriebe entfallen, |
2. | für die im § 479a Abs. 1 Z 2 angeführten Versicherten ein Beitragssatz von 5,75 vH, wovon 3,4 vH auf die Versicherten und 2,35 vH auf die Wiener Stadtwerke–Verkehrsbetriebe entfallen. |