1. Im § 5 Abs. 1 Z 12 wird der Ausdruck „von unabhängigen Verwaltungssenaten“ durch den Ausdruck „eines Landesverwaltungsgerichtes“ und der Ausdruck „Ausübung der Mitgliedschaft zum unabhängigen Verwaltungssenat“ durch den Ausdruck „Ausübung dieser Mitgliedschaft“ ersetzt.