11. Im § 609 Abs. 7 werden der Ausdruck „und“ am Ende der Z 7 und der Punkt am Ende der Z 8 jeweils durch einen Beistrich ersetzt; folgende Z 9 wird angefügt:
„9.
die Aufwendungen im Zusammenhang mit
a)
den zusätzlichen Verwaltungskosten auf Grund der EU-Erweiterung mit 1. Mai 2004 und
b)
den Vorkehrungen für die Einrichtung von Pensionskonten.“