15a. Im § 31b Abs. 2 wird der Ausdruck „Verbandsvorstandes“ jeweils durch den Ausdruck „Verwaltungsrates“, der Ausdruck „Verbandsvorstand“ durch den Ausdruck „Verwaltungsrat“ und der Ausdruck „der Kontrollversammlung“ durch den Ausdruck „des Verwaltungsrates“ ersetzt; der letzte Satz entfällt.