13. Im § 194 Abs. 1 Z 2 lit. b wird der Ausdruck „Kostenersätze die Kostenersätze gemäß § 85 Abs. 2 lit. b und c“ durch den Ausdruck „Kostenersätze und Pflegekostenzuschüsse die Kostenersätze gemäß § 85 Abs. 2 lit. b und c sowie die Pflegekostenzuschüsse gemäß § 98a“ ersetzt.