7. UNTERABSCHNITT
Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft
Umfang des Versicherungsschutzes
§ 157. Der Versicherungsfall der Mutterschaft umfaßt die Schwangerschaft, die Entbindung und die sich daraus ergebenden Folgen, soweit diese Folgen nicht als Versicherungsfall der Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit anzusehen sind.