6. Der Ausdruck „Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger“ wird im § 21 Abs. 1 durch den Ausdruck „Dachverband der Sozialversicherungsträger (Dachverband)“ sowie im § 29 Abs. 5, im § 32 Abs. 5 und im § 69 Abs. 1 zweiter Satz jeweils durch den Ausdruck „Dachverband“ ersetzt und im § 69 Abs. 1 letzter Satz wird der Ausdruck „Hauptverband“ durch den Ausdruck „Dachverband“ ersetzt.