Landesstellenausschüsse
§ 429. Die Zahl der Versicherungsvertreter/innen in jedem Landesstellenausschuss beträgt:
1.
bei der Österreichischen Gesundheitskasse
10;
2.
bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt
6;
3.
bei der Pensionsversicherungsanstalt
6.