4. Im § 19 Abs. 1 Z 1 wird der Strichpunkt am Ende der lit. f durch einen Beistrich ersetzt; folgende lit. g wird angefügt:
„g) leistungsorientierte Zuschläge gemäß § 8 des Bundesgesetzes über dienstrechtliche Sonderregelungen für ausgegliederten Einrichtungen zur Dienstleistung zugewiesene Beamte, BGBl. I Nr. 138/1997;“