7. Im § 49 Abs. 3 wird der Punkt am Ende der Z 26 durch einen Strichpunkt ersetzt; folgende Z 27 wird angefügt:
„27.
für Au -pair -Kräfte nach Abs. 8 neben dem Wert der vollen freien Station samt Verpflegung jene Beträge, die der Dienstgeber für ihren privaten Krankenversicherungsschutz und für ihre Teilnahme an Sprachkursen und kulturellen Veranstaltungen aufwendet.“