1. Im § 31 Abs. 5 wird der Punkt am Ende der Z 34 durch einen Strichpunkt ersetzt; folgende Z 35 wird angefügt:
„35.
zur einheitlichen Vollzugspraxis der Versicherungsträger im Bereich der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping nach den §§ 7d ff des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes, BGBl. Nr. 459/1993.“