24. a) Im § 51 Abs. 1 Z 1 lit. a ist der Ausdruck „sowie für Versicherte gemäß § 4 Abs. 1 Z 5“ durch den Ausdruck „sowie für Versicherte gemäß § 4 Abs. 1 Z 5 und für zeitverpflichtete Soldaten“ zu ersetzen.