6. a) Die Überschrift des § 186 hat zu lauten:
„Mittel der Unfallverhütung und der Vorsorge für eine erste Hilfeleistung“
b) § 186 Einleitung hat zu lauten:
„Mittel der Unfallverhütung und der Vorsorge für eine erste Hilfeleistung sind insbesondere:“
c) Im § 186 ist der Punkt am Schluß der Z 5 durch einen Strichpunkt zu ersetzen; als Z 6 ist anzufügen:
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„6. | die Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Organisationen, zu deren Aufgaben der Transport von Verletzten (Erkrankten) gehört.“ |