129. Im § 306 Abs. 2 zweiter Satz wird der Klammerausdruck „(§ 242 Abs. 2)“ durch den Klammerausdruck „(§ 242 Abs. 1)“ und der Ausdruck „§ 242 Abs. 4“ durch den Ausdruck „§ 242 Abs. 3“ ersetzt.