3. Im § 447f Abs. 2 Z 4 wird der Punkt am Ende der lit. f durch einen Beistrich ersetzt; folgende lit. g und lit. h werden angefügt:
,,g)
für 1996 4 000 Millionen Schilling, aufgewertet gemäß den Bestimmungen des Abs. 6;
h)
für 1996 300 Millionen Schilling.“