31. Die Nr. 27 lit. b der Anlage 1 wird durch folgende lit. b bis d ersetzt:
„b)
Bösartige Neubildungen des Rippenfells, des Herzbeutels und des Bauchfells durch Asbest
c)
Bösartige Neubildungen der Lunge durch Asbest
d)
Bösartige Neubildungen des Kehlkopfes durch Asbest“