1. a) Im § 1 Abs. 1 ist der Punkt am Schluß der Z 12 durch einen Strichpunkt zu ersetzen. Als Z 13 ist anzufügen:
„13.
die ehrenamtlich tätigen Bewährungshelfer im Sinne des Bewährungshilfegesetzes, BGBl. Nr. 146/1969.“