redaktionelle Anmerkungen: | In Art. 3 Z 37 BGBl. I Nr. 81/2013 wird angeordnet: "37. Im § 634 Abs. 1 Z 2 wird der Ausdruck „1. Jänner 2014“ durch den Ausdruck „dem nach § 675 Abs. 3 durch Verordnung des Bundesministers für Gesundheit festgestellten Zeitpunkt“ ersetzt." - Hier wird bei den §§ 51 , 73 , 472a , 474, 479d ASVG eine Änderung des In-Kraft-Tretens angeordnet. Da das neue In-Kraft-Treten derzeit noch nicht datumsmäßig bestimmt werden kann, eine Datumsangabe aber technisch notwendig ist, wird als Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens das Fantasiedatum 9. 9. 9999 angenommen. |