Dokumentinformation

§ 42 AlVG BGBl. I Nr. 157/2017, S. 1; 81/2013, S. 30
Arbeitslosenversicherungsgesetz
AlVG
Bundesgesetz
Bund
BGBl. I Nr. 157/2017, S. 1; 81/2013, S. 30
GReformG 2013 idF NovemberNov 157/2017
GReformG 2013 idF NovemberNov 157/2017
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13. 11. 2017
03. 03. 3000
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§ 20 Abs. 6 AlVG
§ 80 AlVG
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Zu dieser Fassung: In § 80 Abs. 15 AlVG idF BGBl. I Nr. 81/2013 wird festgelegt: "§ 32 Abs. 6 und § 42 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 81/2013 treten mit dem durch Verordnung des Bundesministers für Gesundheit gemäß § 675 Abs. 3 ASVG festgestellten Zeitpunkt außer Kraft. " - Der Zeitpunkt des Außer-Kraft-Tretens hängt also von einer Veordnung ab und kann derzeit nicht datumsmäßig bestimmt werden. Da aus technischen Gründen in der SozDok aber ein Datum notwendig ist, wird eine Fassung mit dem Fantasiedatum IKRA 3. 3. 3000 angelegt, in dem die ursprüngliche Anweisung wieder rückgängig gemacht wird. Es wird also davon ausgegangen, dass nach dem Außer-Kraft-Treten wieder die alte Rechtslage eintreten soll.