6. Im § 5 Abs. 2 wird der Punkt am Ende der Z 5 durch einen Strichpunkt ersetzt. Folgende Z 6 wird angefügt:
„6.
der Ehegatte einer als Sohn (Tochter) gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 pflichtversicherten Person auf Grund seiner Beschäftigung im schwiegerelterlichen Betrieb.“