1. Im § 4 Abs. 1 wird der Strichpunkt am Ende der Z 6 durch einen Beistrich ersetzt; folgender Halbsatz wird angefügt:
„alle diese, soweit sie auf Grund ihrer Tätigkeit als Vorstandsmitglied (GeschäftsleiterIn) nicht schon nach Z 1 in Verbindung mit Abs. 2 pflichtversichert sind;“