2. Im § 1 Abs. 1 wird der Punkt am Ende der Z 22 durch einen Strichpunkt ersetzt; folgende Z 23 wird angefügt:
„23.
die zur Fremdsprachenassistenz nach § 3a des Lehrbeauftragtengesetzes, BGBl. Nr. 656/1987, bestellten Personen.“