1. Im § 1 Abs. 1 Z 13 wird nach dem Ausdruck "BGBl. Nr. 146/1969" der Ausdruck " , sowie die ehren-amtlich tätigen Sachwalter im Sinne des Vereinssachwalter- und Patientenanwaltsgesetzes, BGBl. Nr. 156/1990" eingefügt.