5. g) Im § 8 Abs. 1 Z 4 ist der Punkt am Ende der lit. b durch einen Strichpunkt zu ersetzen. Als lit. c ist anzufügen:
„c)
freiberuflich tätige Mitglieder der Österreichischen Dentistenkammer, wenn diese Tätigkeit ihren Hauptberuf und die Hauptquelle ihrer Einnahmen bildet und wenn diese Personen nicht in einem der im § 5 Abs. 1 Z 3 bezeichneten Dienstverhältnisse stehen;“