26.a) Im § 447g Abs. 6 ist der Ausdruck „Überweisungen nach Abs. 4“ durch den Ausdruck „Überweisungen nach Abs. 5“ zu ersetzen.
b) Im § 447g Abs. 7 ist der Ausdruck „Überweisungen nach Abs. 4“ durch den Ausdruck „Überweisungen nach Abs. 5“ zu ersetzen.
c) Im § 447g Abs. 8 erster Satz ist der Ausdruck „Der Aufteilungsschlüssel nach Abs. 4“ durch den Ausdruck „Der Aufteilungsschlüssel nach Abs. 5“ zu ersetzen.
d) Im § 447g Abs. 8 zweiter Satz ist der Ausdruck „(ohne Überweisungen nach Abs. 4)“ durch den Ausdruck „(ohne Überweisungen nach Abs. 5)“ zu ersetzen.