14. Im § 44 Abs. 1 wird der Punkt am Schluß der Z 6 durch einen Strichpunkt ersetzt; als Z 7 wird angefügt:
„7.
bei den nach § 8 Abs. 1 Z 5 pflichtversicherten Personen das Taggeld, die Dienstgradzulage und die Monatsprämie.“