2. Im § 338 Abs. 1 erster Satz wird der Ausdruck „Apothekern und anderen Vertragspartnern“ durch den Ausdruck „Apothekern, freiberuflich tätigen klinischen Psychologen, freiberuflich tätigen Psychotherapeuten, Pflegepersonen, die medizinische Hauskrankenpflege gemäß § 151 erbringen, und anderen Vertragspartnern“ ersetzt.