5a. Im § 107 Abs. 7 erster Satz zweiter Halbsatz wird der Ausdruck „mit acht Monaten“ durch den Ausdruck „mit zwölf Monaten“ und der Ausdruck „mit vier Monaten“ durch den Ausdruck „mit sechs Monaten“ ersetzt; ferner entfallen die Ausdrücke „gerechnet ab dem in das betreffende Schuljahr fallenden 1. November,“ und „gerechnet ab dem in das betreffende Semester fallenden 1. Oktober bzw. 1. März,“.