2. Die Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 266/1956, ist wie folgt zu berichtigen:
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a) | Im Titel hat es statt „des“ richtig „das“ zu lauten. |
b) | Im Art. I Z 4 ist der Anfang des letzten Satzes des neuen Wortlautes des § 292 Abs. 2 ASVG., beginnend mit dem Wort „Erfährt“, an den Zeilenanfang zu rücken. |
c) | Im Art. II Abs. 2 lit. b hat es statt „vertragsärtlichen“ richtig „vertragsärztlichen“ zu lauten. |