4. In den §§ 14a Abs. 1 Z 2 erster Satz und Abs. 5 sowie 14b Abs. 2 erster Satz wird der Ausdruck „oder dem NVG 1972“ jeweils durch den Ausdruck „ , dem Notarversicherungsgesetz 1972 oder dem Notarversorgungsgesetz“ ersetzt.