17. Im § 350 Abs. 2 werden das Wort „Wahlärzte“ durch die Wortfolge
„Wahlärzte/Wahlärztinnen, Wahlzahnärzte/Wahlzahnärztinnen, Wahldentisten/Wahldentistinnen“ und das Wort
„Vertragsärzten“ durch die Wortfolge
„Vertragsärzten/Vertragsärztinnen, Vertragszahnärzten/Vertragszahnärztinnen und Vertragsdentisten/Vertragsdentistinnen“ ersetzt.