Lfd. Nr.
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Berufskrankheit
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Unternehmen
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1
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Erkrankungen durch Blei, seine Legierungen oder Verbindungen
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Mit Ausnahme von Hauterkrankungen. Diese gelten als Berufskrankheiten nur insoweit, als sie Erscheinungen einer durch Aufnahme der schädigenden Stoffe in den Körper bedingten Allgemeinerkrankung sind oder gemäß Nr. 19 entschädigt werden müssen. | |
Alle Unternehmen (Anm.: gilt von Nr. 1 - 14)
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2
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Erkrankungen durch Phosphor oder seine Verbindungen
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3
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Erkrankungen durch Quecksilber, seine Legierungen oder Verbindungen
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4
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Erkrankungen durch Arsen oder seine Verbindungen
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5
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Erkrankungen durch Mangan oder seine Verbindungen
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6
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Erkrankungen durch Kadmium oder seine Verbindungen
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7
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Erkrankungen durch Beryllium oder seine Verbindungen
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8
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Erkrankungen durch Chrom oder seine Verbindungen
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9
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Erkrankungen durch Benzol oder seine Homologen
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10
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Erkrankungen durch Nitro- und Amidoverbindungen des Benzols oder seiner Homologen und deren Abkömmlinge
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11
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Erkrankungen durch Halogen-Kohlenwasserstoffe
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12
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Erkrankungen durch Salpetersäureester
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13
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Erkrankungen durch Schwefelkohlenstoff
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14
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Erkrankungen durch Schwefelwasserstoff
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15
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Erkrankungen durch Kohlenoxyd
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Alle Unternehmen (Anm.: gilt von Nr. 15 - 24)
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16
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Erkrankungen durch ionisierende Strahlen
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17
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Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß, Paraffin, Teer, Anthrazen, Pech, Mineralöle, Erdpech und ähnliche Stoffe
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18
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Krebs oder andere Neubildungen sowie Schleimhautveränderungen der Harnwege durch aromatische Amine
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19
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Schwere oder wiederholt rückfällige berufliche Hauterkrankungen, die zum Wechsel des Berufes oder zur Aufgabe jeder Erwerbsarbeit zwingen
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20
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Erkrankungen durch Erschütterung bei der Arbeit mit Preßluftwerkzeugen und gleichartig wirkenden Werkzeugen und Maschinen sowie durch Arbeit an Anklopfmaschinen
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21
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Erkrankungen durch Arbeit in Druckluft
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22
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Drucklähmungen der Nerven
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23
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Chronische Erkrankungen der Schleimbeutel der Knie- oder Ellbogengelenke durch ständigen Druck oder ständige Erschütterung
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24
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Abrißbrüche der Wirbeldornfortsätze
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25
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Meniskusschäden bei Bergleuten nach mindestens dreijähriger regelmäßiger Tätigkeit unter Tag und bei anderen Personen nach mindestens dreijähriger regelmäßiger die Kniegelenke in gleicher Weise in Anspruch nehmender Tätigkeit
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Unternehmen des Bergbaues, Stollen- oder Tunnelbau
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26
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a) | Staublungenerkrankungen (Silikose oder Silikatose) mit objektiv feststellbarer Leistungsminderung von Atmung oder Kreislauf |
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Alle Unternehmen (Anm.: gilt von Nr. 26 - 28)
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b) | Staublungenerkrankung in Verbindung mit aktivfortschreitender Lungentuberkulose (Siliko-Tuberkulose) |
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27 |
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a) | Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) mit objektiv feststellbarer Leistungsminderung von Atmung oder Kreislauf | |
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b) | Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) in Verbindung mit Lungenkrebs | |
28
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Erkrankungen der tieferen Luftwege und der Lunge durch Aluminium oder seine Verbindungen
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29
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Erkrankungen der tieferen Luftwege und der Lunge durch Thomasschlackenmehl
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Thomasschlackenmühlen, Düngemittelmischereien und Betriebe, die Thomasschlackenmehl lagern, befördern oder verwenden
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30
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Beruflich verursachtes Asthma bronchiale
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Bäckerei- oder Mühlenbetriebe
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31
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Erkrankungen der Knochen, Gelenke und Bänder durch Fluorverbindungen (Fluorose)
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Alle Unternehmen
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32
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Erkrankungen der Zähne durch Mineralsäuren
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Alle Unternehmen
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33
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Durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit
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Alle Unternehmen
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34
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Hornhautschädigungen des Auges durch Benzochinon
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Chemische Industrie
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35 |
Grauer Star | |
Herstellung, Bearbeitung und Verarbeitung von Glas, Eisenhütten, Metallschmelzereien |
36
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Wurmkrankheit der Bergleute, verursacht durch Ankylostoma duodenale oder Strongyloides stercoralis
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Unternehmen des Bergbaues, Stollen- oder Tunnelbau
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37
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Tropenkrankheiten, Fleckfieber
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Alle Unternehmen
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38
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Infektionskrankheiten
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Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten, Entbindungsheime und sonstige Anstalten, die Personen zur Kur und Pflege aufnehmen, ferner Einrichtungen und Beschäftigungen in der öffentlichen und privaten Fürsorge, in Schulen, Kindergärten und Säuglingskrippen und im Gesundheitsdienst sowie in Laboratorien für wissenschaftliche und medizinische Untersuchungen und Versuche sowie in Justizanstalten.
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39
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Von Tieren auf Menschen übertragene Krankheiten
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Tierhaltung und Tierpflege sowie Tätigkeiten, die durch Umgang oder Berührung mit Tieren, mit tierischen Teilen, Erzeugnissen und Abgängen zur Erkrankung Anlaß geben
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