ZWEITER TEIL
Leistungen
ABSCHNITT I
Allgemeine Bestimmungen über Leistungsansprüche
Entstehen der Leistungsansprüche
§ 54. Die Ansprüche auf die Leistungen aus der Kranken- und Pensionsversicherung entstehen in dem Zeitpunkt, in dem die hiefür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt werden. Ansprüche auf Leistungen aus der Krankenversicherung auf Grund einer Pflichtversicherung gemäß
§ 2 Abs. 1 Z 4 entstehen frühestens mit der Erstattung der Meldung.