Grundlagen für die Berechnung des Jahresnettoeinkommens
§ 14. Die Berechnung des Jahresnettoeinkommens erfolgt ohne Berücksichtigung der Sonderzahlungen aufgrund der jeweils aktuellsten Datenbestände
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1. | aufgrund der bei den Sozialversicherungsträgern vorhandenen Daten krankenversicherungspflichtiger Leistungen (z. B. Pensionsbezüge), |
2. | aufgrund der Beitragsgrundlagen des jeweiligen Kalenderjahres für die Krankenversicherung bei unselbständig Erwerbstätigen und freiwillig Krankenversicherten, |
3. | aufgrund der Beitragsgrundlagen in der Krankenversicherung nach
§ 25 GSVG und
§ 23 BSVG bei selbständig Erwerbstätigen. |