1. Im § 35 Abs. 1 vorletzter Satz wird der Ausdruck „Verzugszinsen und sonstigen Nebengebühren (§ 37 Abs. 2) sowie“ durch den Ausdruck „Verzugszinsen, sonstigen Nebengebühren (§ 37 Abs. 2), Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren sowie“ ersetzt.