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Inhalt
1. Allgemein
1.1 Was ist die SozDok
1.2 Zeitschichten im Recht - SozDok
1.3 Dokumentationseinheit bei Rechtsvorschriften
1.4 Amtliche Verlautbarungen der Sozialversicherungsträger
1.5 Hinweis nach dem E-Commerce-Gesetz (ECG)
1.6 Kontakt
2. Schnellsuche - aktuelle Fassung von Rechtsvorschriften
1. Allgemein
1.1 Was ist die SozDok?
Die SozDok - die Dokumentation des österreichischen Sozialversicherungsrechts - enthält sämtliche sozialversicherungsrechtlich relevanten Gesetze und Durchführungsverordnungen sowie Entscheidungen, Erlässe, Hinweise auf Gesetzesmaterialien, Protokolle und Hilfslisten.
Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sind also rechtlich unverbindlich.
Die SozDok hat ihren Schwerpunkt in der zeitlichen Aufbereitung der Vorschriftentexte und der Darstellung des Durchführungsrechts. Sie ergänzt in dieser Hinsicht die Dokumentation des Rechtsinformationssystems des Bundes RIS und die Dokumentationen der Länder.
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1.2 Zeitschichten im Recht - SozDok
Die Besonderheit der SozDok ist die zeitliche Darstellung der Rechtsvorschriften (z.B. § 31 ASVG idF BGBl. I Nr. 101/2007) und der Novellendokumente (z.B. BGBl. I Nr. 101/2007, Art. 4 Z 5: „Dem § 31 Abs. 5 Z 16 wird folgender Satz angefügt: “weiters ist nach Einbindung der Österreichischen Apothekerkammer und der Österreichischen Ärztekammer eine Obergrenze für ...“). Sie können in der ExpertInnensuche in der Registerkarte "Rechtsvorschriften, Novellen" Rechtsvorschriften und Novellen-dokumente in jeder Fassung leicht finden.
Sie geben einfach
- den Tag an, an dem die Rechtsvorschrift gelten soll – das ist der Stichtag und dann
- jenen Tag, von dem aus das Inkrafttreten beurteilt werden soll – das ist der Sichttag.
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1.3 Dokumentationseinheit bei Rechtsvorschriften
Die Dokumentationseinheit der SozDok ist der Paragraf. (Nicht eine gesamte Rechtsvorschrift, nicht der Absatz eines Paragrafen sondern: der Paragraf, Artikel usw.)
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1.4 Amtliche Verlautbarungen der Sozialversicherungsträger
Amtliche Verlautbarungen der Sozialversicherungsträger und des Hauptverbandes vor 2002 finden Sie in der Fachzeitschrift „Soziale Sicherheit“ (vgl. dazu die Fundstellenzitatlisten in dieser Dokumentation in der Übersicht in dem Ordner "Inhaltsverzeichnisse des redaktionellen Teils der Fachzeitschrift "Soziale Sicherheit"- "SozSi", z.B. SozSi Jahrgang 1958). Amtliche Verlautbarung dieser Stellen nach 2001 erfolgen im Internet unter www.ris.bka.gv.at/Avsv/.
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1.5 Hinweis nach dem E-Commerce-Gesetz (ECG)
Betreiber dieses Internet-Angebots ist der Dachverband der Sozialversicherungsträger im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben nach § 30c Abs. 1 Z 13 ASVG und auf der Basis der Weisungen des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nach dieser Gesetzesstelle.
Der Dachverband ist Körperschaft öffentlichen Rechts nach österreichischem Recht und hat Rechtspersönlichkeit, Rechtsgrundlage dafür ist § 32 ASVG. Juristische Personen dieser Art sind durch Gesetze eingerichtet, sie werden nicht im Firmenbuch (Handelsregister) eingetragen.
Adresse: Wien 3, Kundmanngasse 21, Österreich (Austria/Europe).
Postanschrift: 1030 Wien, Postfach 600
Kontakt: sozdok@sozialversicherung.at
Aufsichtsbehörde des Dachverbandes:
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Stubenring 1, A-1010 Wien
Rechtsgrundlage dieser Aufsicht sind die §§ 448 ff. ASVG.
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1.6 Kontakt
sozdok@sozialversicherung.at
Dieses Internet-Angebot ist kein kommerzielles Angebot. Es löst für sich allein für den Benützer keine zusätzlichen Zahlungen aus, seine Benützung ist kostenlos.
Dieses Internet-Angebot ist keine Grundlage für (über die bloße Nutzung hinausgehende) Vertragsabschlüsse mit dem Betreiber oder für gewerbliche Lieferungen beziehungsweise sonstige Leistungen durch den Betreiber.
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2. Schnellsuche - aktuelle Fassung von Rechtsvorschriften
Den Paragrafentext eines Gesetzes erhalten Sie am einfachsten über die Schnellsuche. Die Schnellsuche ist auch die Einstiegsseite der SozDok. In der Schnellsuche finden Sie nur aktuelle Fassungen von Rechtsvorschriften. Frühere oder zukünftige Fassungen können in der ExpertInnensuche abgefragt werden. In der Schnellsuche kann gezielt nach einem Paragrafen eines Gesetzes oder mit einem allgemeinen Suchbegriff in den Rechtsvorschriften, z.B. e-card, gesucht werden.
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