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§ 38b AMSG BGBl. I Nr. 71/2003, S. 1231
Stichtag: 01. 01. 2004  
Sichttag: 20. 08. 2003
Arbeitsmarktservicegesetz
BGBl. I Nr. 71/2003, S. 1231
BudgBeglG 2003
20. 08. 2003
01. 01. 2004

Beurteilung der Arbeitsmarktchancen älterer Personen

§ 38b. Der Vorstand hat eine Richtlinie zur Beurteilung der Arbeitsmarktchancen älterer Personen zu erlassen. In dieser Richtlinie ist insbesondere auch zu regeln, unter welchen Umständen einzelne oder bestimmte Gruppen von Personen, die Übergangsgeld nach Altersteilzeit oder Übergangsgeld beziehen, mangels Aussicht auf eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit von der Verpflichtung, sich ständig zur Aufnahme und Ausübung einer Beschäftigung bereitzuhalten, befreit werden können.