7. Im § 36 Abs. 3 lit. B lit. a wird die Wortfolge „des Ehepartners (des Lebensgefährten bzw. der Lebensgefährtin)“ durch die Wortfolge „des Ehegatten, der Ehegattin, des eingetragenen Partners, der eingetragenen Partnerin, des Lebensgefährten oder der Lebensgefährtin“ ersetzt.