Dokumentanzeige

§ 6 SUG BGBl. I Nr. 142/2000
Stichtag: 01. 08. 2000  
Sichttag: 07. 08. 2001
Sonderunterstützungsgesetz (Steuerreformgesetz 2000)
BGBl. I Nr. 142/2000
Kunsttext 142/2000 SUG
29. 12. 2000
01. 01. 1974

Fortbezug der Sonderunterstützung

§ 6. Arbeitslosen, die Sonderunterstützung bereits bezogen haben, ist auf Antrag der Fortbezug der Sonderunterstützung zu gewähren, sofern nicht die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung einer im § 4 genannten Pension erfüllt sind.