Besondere Leistungsansprüche.
§ 11. Für den Ausstattungsbeitrag, die Abfindung, den Leistungszuschlag, das Bergmannstreuegeld und den Überweisungsbetrag in der österreichischen Pensions(Renten)versicherung sind Zeiten im Sinne des
§ 6 nicht zu berücksichtigen.