134. Im § 324 Abs. 3 erster Satz wird nach dem Ausdruck „auf Kosten eines Trägers der Sozialhilfe“ der Ausdruck „oder auf Kosten eines Trägers der Jugendwohlfahrt“ und nach dem Ausdruck „auf den Träger der Sozialhilfe“ der Ausdruck „oder auf den Träger der Jugendwohlfahrt“ eingefügt.