35. a) Im § 74 Abs. 1 letzter Satz ist die Zitierung „§ 8 Abs. 1 Z 3 lit. f“ durch die Zitierung „§ 8 Abs. 1 Z 3 lit. e“ zu ersetzen.
b) Im § 74 Abs. 2 erster Satz ist die Zitierung „§ 8 Abs. 1 Z 3 lit. c, d und e“ durch die Zitierung „§ 8 Abs. 1 Z 3 lit. c“ zu ersetzen.
c) Im § 74 Abs. 3 Z 2 haben die Worte „und für die nach § 8 Abs. 1 Z 3 lit. e Teilversicherten“ zu entfallen.
d) § 74 Abs. 3 Z 3 hat zu entfallen.
e) Der § 74 Abs. 3 Z 4 erhält die Bezeichnung Z 3 und hat zu lauten:
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„3. | für die nach § 8 Abs. 1 Z 3 lit. e teilversicherten Versicherungsvertreter von dem in Betracht kommenden Versicherungsträger beziehungsweise vom Hauptverband beziehungsweise vom Verband der Meisterkrankenkassen.“ |