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§ 165 ASVG BGBl. I Nr. 30/2017, S. 1
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
BGBl. I Nr. 30/2017, S. 1
WiedereingliederungsteilzeitG
18. 01. 2017
19. 01. 2017

Zusammentreffen von Ansprüchen auf Wochengeld, Krankengeld und Wiedereingliederungsgeld

§ 165. (1) Trifft ein Anspruch auf Wochengeld mit einem Anspruch auf Krankengeld oder einem Anspruch auf Wiedereingliederungsgeld zusammen, so gebührt nur das Wochengeld.

(2) Die Dauer des Wochengeldanspruches wird auf die Höchstdauer des Krankengeldanspruches nicht angerechnet.