17. a) Im § 433 Abs. 1 Z 1 ist der Ausdruck „Meisterkrankenkassen“ durch den Ausdruck „Gewerbliche Selbständigenkrankenkassen“ zu ersetzen.
b) Im § 433 Abs. 2 erster Satz ist der Ausdruck „des Verbandes der Meisterkrankenkassen“ durch den Ausdruck „des Verbandes der Gewerblichen Selbständigenkrankenkassen“ zu ersetzen.
c) Im § 433 Abs. 6 erster und letzter Satz ist der Ausdruck „des Verbandes der Meisterkrankenkassen“ durch den Ausdruck „des Verbandes der Gewerblichen Selbständigenkrankenkassen“ zu ersetzen.