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§ 504 ASVG BGBl. Nr. 189/1955, S. 951
Stichtag: 01. 01. 1956  
Sichttag: 30. 09. 1955
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
BGBl. Nr. 189/1955, S. 951
ASVG StF
30. 09. 1955
01. 01. 1956

Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft

§ 504. Österreichischen Staatsbürgern, die in der im § 500 Abs. 1 angeführten Zeit aus einem der dort angeführten Gründe ausgewandert sind und nach der Auswanderung die Staatsbürgerschaft eines fremden Staates erworben und hiedurch die österreichische Staatsbürgerschaft verloren haben, sind die im § 228 Abs. 1 Z. 1 angeführten Ersatzzeiten bei Zutreffen der sonstigen Voraussetzungen anzurechnen.