2. a) Im § 181 Abs. 1 zweiter Satz ist der Ausdruck „§ 8 Abs. 1 Z 3 lit. b und d“ durch den Ausdruck „§ 3 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes und § 8 Abs. 1 Z 3 lit. d“ zu ersetzen.
b) Im § 181 Abs. 3 ist der Ausdruck „Für die gemäß § 19 in der Unfallversicherung Selbstversicherten“ durch den Ausdruck „Für die gemäß § 11 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes und die gemäß § 19 in der Unfallversicherung Selbstversicherten“ zu ersetzen.