Dokumentanzeige

§ 243 GSVG BGBl. Nr. 560/1978
Stichtag: 01. 07. 1988  
Sichttag: 15. 06. 1988
Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
BGBl. Nr. 560/1978
GSVG StF
23. 11. 1978
01. 01. 1979

3. Unterabschnitt
Übergangsbestimmungen zum Dritten Teil

Verfahren

§ 243. Ist auf Grund von Übergangsbestimmungen im Bereich der Gewerblichen Selbständigen-Pensionsversicherung der Anspruch auf eine Leistung oder auf Erhöhung einer Leistung von einer Antragstellung abhängig und ist das Recht auf Antragstellung am 31. Dezember 1978 noch nicht erloschen, so ist die in Betracht kommende Übergangsbestimmung auch nach dem 31. Dezember 1978 weiterhin anzuwenden.